Hoersters tödliche Vernunft
Pseudowissenschaft und Gesellschaft
Norbert Hoersters Theorien sind längst nicht mehr graue Theorie. Bereits heute wird in Ethikkommissionen auf seine und die Argumente Peter Singers Bezug genommen. Ein tödliches Mitleid greift um sich.
Wie die wissenschaftlich-medizinische Weltsicht geht Hoerster vom zweigeteilten
Menschen aus, der sich in Körper und Psyche zergliedern läßt.
Sein Idealbild
geht von einem logischen, vernunftbegabten und interessengeleiten Wesen
aus. Hoerster geht dabei nicht davon aus, daß Menschen von Natur
aus vernunftbegabt und interessengeleitet sind. Vielmehr geht er im Sinne
von Hobbes davon aus, der Mensch sei des Menschen Wolf, der Wunsch zu töten
sei ein grundlegender Trieb des Menschen. Dieser Trieb muß beherrscht
werden. Herrschaft erfordert immer eine Legitimation. Als Legitimation
des Lebensrechts sieht er das Überlebensinteresse, das ein Bewußtsein
der eigenen Zukunft und auf diese gerichtete Wünsche erfordert, an.
Nur dann ist eine Pflicht, nicht zu töten, vertretbar.
Ganz im Sinne der reinen Rationalität, die Emotionen keinen Raum
läßt, beschreibt Hoerster sich selber als modern wissenschaftlich
und weiß sich damit in stiller
Eintracht mit weiten Teilen der bürgerlich-liberalen Gesellschaft.
Hoerster schreibt sich weiter ein realistisches Verständnis menschlichen
Sozialverhaltens zu.
Damit versucht er sich gegen Kritik zu immunisieren, denn wer könnte
schon ein realistisches Verständnis des Menschen widerlegen, wenn
er nicht auf Dogmatismus zurückgreift. Nach Hoersters Auffassung machen
sich genau dessen seine KritikerInnen schuldig. Die argumentieren demnach
vor einem religiösen Hintergrund und mit einer metaphysischen oder
religiösen Unverfügbarkeit des Lebens. Seinen KritikerInnen ist
deshalb ohne Berücksichtigung der Argumente Unwissenschaftlichkeit
vorzuwerfen. Die Wissenschaftlichkeit, mit der sich Hoerster gerne umgibt,
wird bei genauerer Betrachtung selber unwissenschaftlich bzw. pseudowissenschaftlich.
Wissenschaftliche Erkenntnis muß hinterfragbar bleiben, genau dies
verhindert er, indem er sich gegen Kritik immunisiert.
Hoerster muß sich den Vorwurf gefallen lassen, seine Thesen auf
ihre Funktionalität, eine andere Gesellschaft zu etablieren und nicht
auf ihre Wissenschaftlichkeit hin
ausgerichtet zu haben. Er begreift sich als Vorkämpfer für
diese humane Gesellschaft, in der niemand mehr die Leiden anderer ertragen
muß. Damit kann er nicht
wie Pilatus behaupten, seine Hände in Unschuld zu waschen. Hoersters
Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben dient einzig
dem Zweck, eine Begründung zu liefern für diese tödliche
Gesellschaft ohne Krankheit und Leiden.
Dem Paradies auf Erden. Es ist einfacher, zu sagen, ein Leben sei nicht
mehr lebenswert und deshalb der immense Kostenaufwand für eine intensive
Behandlung
oder Pflege nicht zu rechtfertigen. Eine Begründung, die willig
von Kosten-Nutzenrechnern übernommen wird. Doch die Gesellschaft,
wie sie Hoerster vorschwebt, deren Grundlage eine Bioethik ist, äußert
sich noch anders. Organentnahme und Forschung an nicht einwilligungsfähigen
Personen sind hier die Stichwörter. Nicht, daß Hoerster darüber
philosophieren würde, aber der von ihm geforderte Tabubruch der Verfügbarkeit
menschlichen Lebens öffnet solchen Diskussionen unweigerlich die Tore.
Was soll daran nämlich falsch sein, einem Wesen, das sich seiner nicht
bewußt ist, Organe zu entnehmen, um Personen das Leben zu retten,
so die Einschätzung der Transplantationsmedizin.
Daß dies nicht mehr graue Theorie ist, zeigt die Bioethik-Konvention
des Europarates, die Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen
unter bestimmten
Bedingungen erlaubt. Ausreichend ist, daß durch die Forschung
irgendwann einmal Personen desselben Krankheitsbildes geholfen bzw. die
Geburt von solchen Personen verhindert werden kann, so die Überlegungen
der Konvention. Ein UNESCO-Ausschuß ist mit einem Konzept zur Umerziehung
im Sinne einer Bioethik befaßt, um genetische Erkrankungen zu verhindern
Zur Illustration soll an dieser Stelle auf ein bereits praktiziertes Programm
eingegangen werden. Wenn in Zypern
ein Paar heiraten möchte, müssen sie sich darauf untersuchen
lassen, ob sie eine Veranlagung haben, nach der ihre Kinder eine Krankheit
bekommen können, die nur auf der Insel auftritt. Bei Unbedenklichkeit
erhalten sie ein Zertifikat. Erst mit diesem Zertifikat dürfen sie
sich von der orthodoxen Kirche trauen lassen.
Die Liste ließe sich fortführen. Diese Entwicklungen zeigen deutlich, welchen Stellenwert das bioethische Denken bereits heute einnimmt. Wir sind auf dem besten Weg zur schönen neuen Welt eines Huxley. Doch noch stehen wir am Anfang dieser Entwicklung. Es ist aber schon nach zwölf, nicht mehr fünf vor.
Christian Fischer
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