Vorbemerkung (Januar 2004): Diese Kritik der Philosophie des Euthanasie-Propagandisten Norbert Hoerster erschien in dem Trierer Stadtmagazin die neue katz Nr. 3, März 1997 anläßlich einer Podiumsveranstaltung im Rahmen einer Tagung der Katholischen Akademie Trier, zu der Hoerster als Teilnehmer geladen war. Der Artikel stammt von Christian Fischer, Aktivist der Behindertenbewegung, mit dessen Einverständnis ich ihn auf meine Website stelle. Zu den Ereignissen auf und im Umfeld der Veranstaltung, bei der der Auftritt Hoersters verhindert wurde, siehe meinen ebenfalls in diesem Heft erschienenen Artikel Trierer Zoff um Euthanasie.
Klaus Blees
 
 

Hoersters tödliche Vernunft
Pseudowissenschaft und Gesellschaft

Norbert Hoersters Theorien sind längst nicht mehr graue Theorie. Bereits heute wird in Ethikkommissionen auf seine und die Argumente Peter Singers Bezug genommen. Ein tödliches Mitleid greift um sich.

Wie die wissenschaftlich-medizinische Weltsicht geht Hoerster vom zweigeteilten Menschen aus, der sich in Körper und Psyche zergliedern läßt. Sein Idealbild
geht von einem logischen, vernunftbegabten und interessengeleiten Wesen aus. Hoerster geht dabei nicht davon aus, daß Menschen von Natur aus vernunftbegabt und interessengeleitet sind. Vielmehr geht er im Sinne von Hobbes davon aus, der Mensch sei des Menschen Wolf, der Wunsch zu töten sei ein grundlegender Trieb des Menschen. Dieser Trieb muß beherrscht werden. Herrschaft erfordert immer eine Legitimation. Als Legitimation des Lebensrechts sieht er das Überlebensinteresse, das ein Bewußtsein der eigenen Zukunft und auf diese gerichtete Wünsche erfordert, an. Nur dann ist eine Pflicht, nicht zu töten, vertretbar.

Ganz im Sinne der reinen Rationalität, die Emotionen keinen Raum läßt, beschreibt Hoerster sich selber als modern wissenschaftlich und weiß sich damit in stiller
Eintracht mit weiten Teilen der bürgerlich-liberalen Gesellschaft. Hoerster schreibt sich weiter ein realistisches Verständnis menschlichen Sozialverhaltens zu.
Damit versucht er sich gegen Kritik zu immunisieren, denn wer könnte schon ein realistisches Verständnis des Menschen widerlegen, wenn er nicht auf Dogmatismus zurückgreift. Nach Hoersters Auffassung machen sich genau dessen seine KritikerInnen schuldig. Die argumentieren demnach vor einem religiösen Hintergrund und mit einer metaphysischen oder religiösen Unverfügbarkeit des Lebens. Seinen KritikerInnen ist deshalb ohne Berücksichtigung der Argumente Unwissenschaftlichkeit vorzuwerfen. Die Wissenschaftlichkeit, mit der sich Hoerster gerne umgibt, wird bei genauerer Betrachtung selber unwissenschaftlich bzw. pseudowissenschaftlich. Wissenschaftliche Erkenntnis muß hinterfragbar bleiben, genau dies verhindert er, indem er sich gegen Kritik immunisiert.

Hoerster muß sich den Vorwurf gefallen lassen, seine Thesen auf ihre Funktionalität, eine andere Gesellschaft zu etablieren und nicht auf ihre Wissenschaftlichkeit hin
ausgerichtet zu haben. Er begreift sich als Vorkämpfer für diese humane Gesellschaft, in der niemand mehr die Leiden anderer ertragen muß. Damit kann er nicht
wie Pilatus behaupten, seine Hände in Unschuld zu waschen. Hoersters Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben dient einzig dem Zweck, eine Begründung zu liefern für diese tödliche Gesellschaft ohne Krankheit und Leiden.

Dem Paradies auf Erden. Es ist einfacher, zu sagen, ein Leben sei nicht mehr lebenswert und deshalb der immense Kostenaufwand für eine intensive Behandlung
oder Pflege nicht zu rechtfertigen. Eine Begründung, die willig von Kosten-Nutzenrechnern übernommen wird. Doch die Gesellschaft, wie sie Hoerster vorschwebt, deren Grundlage eine Bioethik ist, äußert sich noch anders. Organentnahme und Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen sind hier die Stichwörter. Nicht, daß Hoerster darüber philosophieren würde, aber der von ihm geforderte Tabubruch der Verfügbarkeit menschlichen Lebens öffnet solchen Diskussionen unweigerlich die Tore. Was soll daran nämlich falsch sein, einem Wesen, das sich seiner nicht bewußt ist, Organe zu entnehmen, um Personen das Leben zu retten, so die Einschätzung der Transplantationsmedizin.

Daß dies nicht mehr graue Theorie ist, zeigt die Bioethik-Konvention des Europarates, die Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen unter bestimmten
Bedingungen erlaubt. Ausreichend ist, daß durch die Forschung irgendwann einmal Personen desselben Krankheitsbildes geholfen bzw. die Geburt von solchen Personen verhindert werden kann, so die Überlegungen der Konvention. Ein UNESCO-Ausschuß ist mit einem Konzept zur Umerziehung im Sinne einer Bioethik befaßt, um genetische Erkrankungen zu verhindern Zur Illustration soll an dieser Stelle auf ein bereits praktiziertes Programm eingegangen werden. Wenn in Zypern
ein Paar heiraten möchte, müssen sie sich darauf untersuchen lassen, ob sie eine Veranlagung haben, nach der ihre Kinder eine Krankheit bekommen können, die nur auf der Insel auftritt. Bei Unbedenklichkeit erhalten sie ein Zertifikat. Erst mit diesem Zertifikat dürfen sie sich von der orthodoxen Kirche trauen lassen.

Die Liste ließe sich  fortführen. Diese Entwicklungen zeigen deutlich, welchen Stellenwert das bioethische Denken bereits heute einnimmt. Wir sind auf dem besten Weg zur schönen neuen Welt eines Huxley. Doch noch stehen wir am Anfang dieser Entwicklung. Es ist aber schon nach zwölf, nicht mehr fünf vor.

Christian Fischer
 
 
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