DIE ZWEITE SCHÄNDUNG DER AACHER SYNAGOGE
„Die heutige Politikergeneration möchte auf eine sanfte Walser-Tour das Ganze zurückdrehen. Nicht 'Mahnmal der Schande', nicht 'Moralkeule', nicht so harte Ausdrücke.“
Ignatz Bubis, verstorbener ehemaliger Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland im Interview mit dem „Stern“ am 29.7.1999
Wenige Monate, bevor
Ignatz Bubis in einer traurigen Bilanz seiner Amtszeit diese kritischen
Worte sprach, begann in dem Ort Aach nahe Trier ein Ereignis seinen Lauf
zu nehmen, das Bubis' Äußerungen auch für die hiesige regionale
Politik musterhafte Gültigkeit verleiht. Da es einen bis heute fortdauernden
Skandal betrifft, dessen Geschichte nur in ihren Anfängen öffentlich
bekannt wurde, schildere ich den Ablauf in seinen wichtigsten Etappen.
Die Vorgeschichte
In der Reichspogromnacht am 9. November 1938 hatten Nazihorden aus Trier auch die Aacher Synagoge nicht verschont, aber es war ihnen nicht gelungen, sie völlig zu zerstören. Nach verschiedenen Zweckentfremdungen erwarb eine Familie Gotters das Gebäude von der Erbengemeinschaft der jüdischen Gemeinde und baute es zum Wohnhaus um. Die Restaurierung des denkmalgeschützten Gebäudes erfolgte unter Einbeziehung öffentlicher Zuschüsse. Auf Wunsch des verstorbenen Peter Gotters und seiner Angehörigen sollte eine Gedenktafel zur Erinnerung an die Schändung durch die Nazis angebracht werden.
Zum 60. Jahrestag der Pogromnacht wurde die Tafel auch angefertigt, bei der Enthüllung anwesend waren außer dem Gastgeber, Ortsbürgermeister Josef Krein, unter anderem der damalige Vorsitzende der jüdischen Kultusgemeinde Trier, Gerd Voremberg, Verbandsgemeindebürgermeister Bernhard Kaster und Landrat Richard Groß. Allerdings führte ein Bestandteil der Inschrift zu Protesten, eine Gemeinderätin blieb sogar der Zeremonie fern: Statt der von Herrn Gotters gewünschten Formulierung, die Synagoge sei „geschändet“ worden, stand und steht nun dort, sie sei „verwüstet“ worden. (1)
Bis hierher
sind die Informationen dem Trierischen Volksfreund vom 10.11.1998 zu entnehmen
und dort oder auf der Internetseite des Freilichtmuseums Roscheider Hof
ausführlicher nachzulesen. (Siehe http://www.roscheiderhof.de/kulturdb/kultur/kultur657.html).
Wortklauberei oder Beleidigung der Nazi-Opfer?
Was auf den ersten Blick als Wortklauberei erscheinen könnte und was verschiedene Beteiligte auch so sahen, wurde durch die nachfolgenden Ereignisse in ein anderes Licht gerückt und erhielt die Dimension eines Skandals. Klar ist, dass die Worte nicht bedeutungsgleich sind. Insbesondere sollte nicht übersehen werden, dass eine Schändung in jedem Fall einen menschlichen Akt im Sinne einer absichtsvollen Handlung darstellt, während eine Verwüstung beispielsweise auch die Folge eines Naturereignisses sein kann. Da im Zusammenhang mit dem Wüten der Nazis der Sinn aber unstrittig ist, fällt der Unterschied kaum ins Gewicht. Er mag ausreichen, den Austausch der Worte zu bedauern, wie die Witwe Gotters es tat, aber rechtfertigt er einen Grundsatzstreit?
Der Charakter dieser Fragestellung änderte sich, als die Begründung für die Wortwahl bekannt wurde. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Aach am 14. Dezember 1998, erklärte Bürgermeister Krein (CDU), man habe sich für das Wort „verwüstet“ statt „geschändet“ entschieden, weil dieser Ausdruck WENIGER SCHARF sei! Damit legte er die Motivation für den Austausch der Worte offen: Es geht ihm und seinen Kumpanen um das Herunterspielen des Naziterrors und eines Ereignisses, das eine wesentliche Etappe in der Durchsetzung der nationalsozialistischen Judenvernichtung markierte. Also um das, was Ignatz Bubis als sanfte – wirklich sanfte? - Walser-Tour bezeichnete. Denn wenn „geschändet“ eine zu scharfe Bezeichnung für das Geschehene ist, folgt daraus, es sei nicht so schlimm gewesen, wie durch dieses Wort nahe gelegt. Nicht der bloße Unterschied zwischen Wortbedeutungen wiegt schwer, sondern der Kontext der Begründung. Diese Begründung haftet dem Inhalt der Tafel an, deren Anbringung in dieser Form mit Fug und Recht als erneute Schändung der Synagoge bewertet werden darf.
Zur Rechtfertigung behauptete Herr Krein, die Änderung sei in Übereinstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Mainz erfolgt. Dagegen verwahrte sich das Landesamt und betonte, man habe dem Begriff „geschändet“ als einzig zutreffendem den Vorzug gegeben. Nach Auskunft des Landesamtes wäre ohnehin für das Anbringen eine denkmalrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltung erforderlich gewesen, die aber nicht vorlag. Der frühere Präsident der Bezirksregierung Trier, Heinrich Studentkowski, bestritt allerdings im Widerspruch hierzu die Notwendigkeit einer derartigen Genehmigung, denn durch die Anbringung der Gedenktafel werde das Kulturdenkmal weder verändert noch in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt. (2)
Ein förmlicher Beschluss des Aacher Gemeinderates lag ebensowenig vor. Die endgültige Textfassung wurde lediglich am Rande einer Gemeinderatssitzung am 24. März 1998 vorgestellt. Widerspruch dagegen gab es in der Sitzung vom 14. Dezember 1998 jedoch nicht. (3)
Ein Indiz für die
Lieblosigkeit, mit der das Projekt umgesetzt wurde, ist auch ein peinlicher
Schreibfehler in der Inschrift, der erst im Nachhinein bemerkt wurde und
die Tafel bis heute „ziert“: Dort heißt es „1954 von Eheleute Gotters
zum Wohnhaus umgebaut“. (4)
Protest stößt auf Beton
Alle Versuche von Bürgern, die Ersetzung des Schandmals durch eine Tafel mit dem ursprünglich vorgesehenen Inhalt zu erwirken, scheiterten und stießen zum Teil auf Mauern von Arroganz und Ignoranz. Bürgermeister Krein selbst blockte Kritik ab und versuchte es mit Aussitzen. Dienstaufsichtsbeschwerden gegen ihn bei Bezirksregierung und Kreisverwaltung wurden abschlägig beschieden. Die Verantwortlichen der Kreisverwaltung redeten in ihrer Begründung auf klassische Weise um den heißen Brei herum und verweigerten ausdrücklich eine inhaltliche Stellungnahme. Die Staatsanwaltschaft Trier lehnte ein Ermittlungsverfahren gegen Krein wegen Beleidigung nach § 194 Abs. 1 Satz 2 StGB ab. Dieser Paragraph regelt unter anderem die Strafverfolgung der Beleidigung durch die Nazis verfolgter Bürger. Beschwerde gegen die Nichteinleitung eines Verfahrens wies die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz als unbegründet zurück. Ein öffentliches Interesse sei nicht gegeben, daher bleibe allenfalls der Weg der Privatklage. Dies, obwohl Krein seine Äußerungen in öffentlicher Sitzung machte und in einem solchen Falle der Beleidigung von Naziopfern die Staatsanwaltschaft nach § 194 von sich aus tätig werden kann. (Der Wortlaut des Paragraphen kann zum Beispiel nachgelesen werden im Internet unter http://lawww.de/Library/stgb/194.htm.) Erfolglos blieben auch Eingaben beim Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, Ulrich Galle, der weder beim Justizministerium noch über den Petitionsausschuss des Landtages Maßnahmen gegen Kreins Machenschaften erreichen konnte.
Das war der Stand 1999. Geändert hat sich bis heute nichts, der Zustand bleibt also leider aktuell. Möge dieser Artikel dazu beitragen, die geschilderten Vorgänge einer größeren Öffentlichkeit bekannt zu machen und auf diese Weise die Debatte um den überfälligen Austausch der Tafel gegen ein würdiges Exemplar neu anzustoßen!
Anmerkungen:
(1) Für Frau Wiegand, die erwähnte Gemeinderätin,
war die Änderung der Formulierung nur ein Grund für ihr Fernbleiben.
Ein weiterer lag darin, dass gleichzeitig mit der Zeremonie in Aach eine
Kirmes stattfand und damit alles andere als ein würdiger Rahmen gegeben
war.
(2) Hierbei handelte es sich um eine formaljuristische
Einschätzung Studentkowskis, der das Verhalten Kreins politisch entschieden
ablehnte.
(3) Dies ist falsch. Es gab sogar sehr heftigen Widerstand
seitens der Gemeinderätin Wiegand. Allerdings blieb sie damit im Gemeinderat
alleine und hatte keine Chance, wurde vielmehr regelrecht fertig gemacht.
(4) Auf diesen Schreibfehler hatte jemand in der Gemeinderatssitzung
vom 14. Dezember 1998 aufmerksam gemacht.
Klaus Blees
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