Kritische Anmerkungen zum IBKA Leitfaden 2001
An der Diskussion um den neuen IBKA Leitfaden habe ich mich aus Zeit- oder auch Bequemlichkeitsgründen nicht beteiligt, in der Mitgliederversammlung, auf der er beschlossen wurde, war ich nicht anwesend. Jetzt, da ich ihn fertig in Händen halte, bereue ich dies. Denn Kritik verdient er in wesentlichen Punkten, und einige Passagen sind mir übel aufgestoßen. Daher diese nachträgliche Stellungnahme:
Bemerkenswert ist, daß ausgerechnet durch eine Vereinigung von Konfessionslosen und Atheisten eine klassische Ideologie klerikaler Reaktion wieder aufgewärmt wird, nämlich der wesentlich auf den Pfaffen Thomas Malthus zurückgehende Mythos von Armut durch Überbevölkerung. Nicht Ungleichverteilung und Ausbeutung sind für das Elend verantwortlich, sondern der angebliche Umstand, daß sich die Habenichtse in der "Dritten Welt" wie die Karnickel vermehren, so die Essenz der im Leitfaden ausgebreiteten herrschaftskonformen und -stabilisierenden Floskeln. Zynischerweise werden in Armut gehaltene Menschen aufgrund ihrer bloßen Existenz auch noch zur ökologischen Bedrohung erklärt, zur "Gefahr einer Übernutzung natürlicher Ressourcen", wie es im Leitfaden heißt! Nicht etwa mit den Opfern imperialistischer Herrschaft solidarisiert sich der IBKA, sondern mit den gegen sie gerichteten Maßnahmen der Herrschenden!
Erschreckenderweise soll auch der Weg zur Euthanansie Kranker und Behinderter freigemacht werden, diese sollen unter gewissen Umständen ermordet werden dürfen, wobei der Mord dann euphemistisch "aktive Sterbehilfe" heißt. Der Kern dieses Teiles der IBKA-Forderungen verschwindet in einer Wolke humanistisch klingender Phrasen und dem Postulat, dies auf sogenannte klar zu definierende und zu kontrollierende Fälle zu beschränken. Selbst die Nazis haben ihr Euthanasieprogramm zum angeblichen Wohle der Gesellschaft ("Volksgemeinschaft"), der Betroffenen und ihrer Angehörigen duchgeführt und mittels "humanistischer" Propaganda, beispielsweise dem Roman und Spielfilm "Sendung und Gewissen", vorbereitet.
Unter "Sexualaufklärung" wird im Leitfaden anscheinend unter anderem verstanden, religiös begründete Sexualmoral durch säkularisierte Varianten der Angsterzeugung zu ersetzen, speziell durch Förderung von AIDS-Phobien. Der Teufel heißt heute "HIV", die Hölle "AIDS". Was der aus medizinisch-biologischer Sicht äußerst fragwürdige Glaube, bei AIDS handele es sich um eine Infektionskrankheit, "in einem weltanschaulich neutralen Sexualkundeuntericht" zu suchen haben soll, bleibt unbegründet.
Dies sind nicht alle Kritikpunkte, ich habe mich auf besonders wichtige beschränkt. Quantitativ überwiegen im Leitfaden durchaus die unterstützungswürdigen Forderungen. Der potentiell fortschrittliche Charakter dieser programmatischen Schrift wird jedoch durch ihre inhumanen Bestanteile auf eine Weise unterlaufen, die von bloßen Wermutstropfen zu sprechen als Verharmlosung erscheinen läßt.
Klaus Blees (Februar 2001)
Ein kritischer Überblick zur Geschichte von Bevölkerungspolitik und Euthanasie findet sich in der Arbeit Die historische Entwicklung vom Sozialdarwinismus zur Eugenik und zur Euthanasie im 3. Reich von Steve Michael Kothe.
Kritische Informationen zu AIDS sind über den Abschnitt AIDS- und Seuchen-Mythen meiner Homepage zugänglich.
Zum Politischen Leitfaden des
IBKA.
Ergänzende Bemerkung (September 2001): Da mir unter anderem
vorgeworfen wurde, in meiner Kritik am Leitfaden verleumderische Behauptungen
aufzustellen, verweise ich speziell auf Kapitel
5. Selbstbestimmung, das die meisten der von mir kritisierten Punkte
enthält. Dann können meine Aussagen direkt mit dem Original verglichen
werden. Auf Feedback bin ich gespannt. Schreibt mir per e-mail, an: amorpheustrier@yahoo.de.
Klaus
Blees
Ergänzung (4.12.01): Stellungnahme des
IBKA-Vorstandes zu meiner Kritik
(Hier veröffentlicht in gegenseitiger Absprache).
Der Vorstand des IBKA e.V. erhebt Einspruch gegen irreführende Darstellungen von Positionen des IBKA im obigen Text. Er stellt klar:
Der IBKA fordert weder "Euthanasie" noch "Mord" an Kranken und Behinderten.
Er fordert keine Tötung von Menschen
aus falsch verstandenem Mitleid, und erst recht keine Tötung von
Menschen im Interesse anderer Menschen.
Nicht Fremdbestimmung ist das Ziel des IBKA, sondern Selbstbestimmung. Deshalb fordert der IBKA für Menschen, die sterben wollen, unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf aktive Sterbehilfe. Zugleich bestätigt der IBKA ausdrücklich das Recht jedes Menschen, auch unter schwersten Beeinträchtigungen der Gesundheit mit ärztlicher Hilfe am Leben zu bleiben. Beide Möglichkeiten braucht der Mensch für die Freiheit, über den Zeitpunkt des eigenen Todes selbst zu entscheiden.
René Hartmann (3.12.01)
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