Vorbemerkung (November
2004): Dieser Artikel erschien in Der lustige Kommunist. Organ
zur endlichen Etablierung der linken Meinungsdiktatur. Nr. 3, Herbst
2004. In der Printfassung gefundene Tippfehler habe ich korrigiert, außerdem
Quellen, die auch im Internet vorhanden sind, verlinkt. Zur Zeit
gewinnt die "Folterdebatte" neue Aktualität durch den gegen den ehemaligen
Frankfurter Polizeivizepräsidenten Daschner und einen untergebenen
Polizisten laufenden Prozess.
Förderer der Folter e.V.
Letztes Frühjahr ist ans Licht gekommen,
womit doch eigentlich zu rechnen war: Nach der Zerschlagung des Regimes
Saddam Husseins durch eine US-geführte Streitkräfteallianz sind
auch unter der Herrschaft der Besatzer Gefangene äußerst brutal
gefoltert, ein Teil von ihnen zu Tode gequält worden. Ihren Schwerpunkt
fanden die Exzesse im Gefängnis Abu Ghraib, zuvor berüchtigte
Folterzentrale des irakischen Baathismus. Aufschreie der Empörung
und des Ekels über die veröffentlichten Bilder waren die Folge,
auch und besonders in Deutschland, hatten die USA doch offenkundig wieder
einmal ihr wahres Gesicht gezeigt und deutlich gemacht, was sie unter “Befreiung
des Irak“ verstehen.
Merkwürdigerweise - oder eben nicht
merkwürdigerweise - bleiben vergleichbare Aufschreie aus, wenn, wie
aus verschiedenen Anlässen in den letzten Jahren geschehen, in Deutschland
laut über die Berechtigung von Folter nachgedacht wird oder ganz real
Menschen in Polizeigewahrsam, im Knast oder bei Abschiebungen misshandelt
und dabei manchmal zu Tode gebracht werden.
Der Fall Wolffsohn
Eine Ausnahme stellen scheinbar die Reaktionen
auf Äußerungen des Historikers Michael Wolffsohn dar, der in
der „Maischberger“-Talkshow am 5.5.04 Folter von Terroristen als in Ausnahmefällen
legitim bezeichnet hatte. Wolffsohn, Professor an der Bundeswehrhochschule
in München, war von seinem obersten Dienstherrn, Bundes-“Verteidigungs“-Minister
Struck wie auch verschiedenen anderen Politikern massiv gerügt worden,
zum Teil wurde seine Entlassung gefordert. Wolffsohn - er ist Jude - erhielt
aber auch eine Menge antisemitischer, bis hin zu Morddrohungen reichender
mails im Anschluß an seine Bemerkungen. Zumindest letztere Reaktionen
lassen die angebliche Abscheu gegen die Folter also als bloßen Aufhänger
für antisemitische Hasstiraden erkennen. Jedoch fällt selbst
bei der nicht antisemitisch formulierten öffentlichen Kritik an Wolffsohn
auf, daß sie so massiv gegenüber nichtjüdischen deutschen
Ausheblern des „Foltertabus“ keineswegs geäußert wurde, worauf
unter anderem Wolffsohn selbst in der FAZ vom 25.6.04 hinwies. Das spricht
nicht für ihn, aber sehr wohl gegen einen Teil seiner Kritiker. Sofern
das Folterthema nur Auslöser für ganz anders motiviertes Verhalten
ist, haben wir es im Fall Wolffsohn also doch nicht mit einer Ausnahme
zu tun.
Der Fall Daschner
Der bekannteste öffentlich gewordene
Versuch der jüngsten deutschen Vergangenheit, Folter zu enttabuisieren,
ohne große Proteste zu provozieren, ist der des Polizeivizepräsidenten
von Frankfurt / Main, Wolfgang Daschner. Dieser hatte im Entführungsfall
Jakob von Metzler geplant, dem festgenommenen mutmaßlichen Entführer
durch Androhung von Folter und gegebenenfalls auch deren Durchführung
Informationen über den Aufenthaltsort des Jungen entreißen zu
lassen, um eventuell dessen Leben noch retten zu können. Aber nicht
nur blieb Kritik nennenswerten Umfangs in diesem Fall aus! Daschners Vorgesetzter,
der Frankfurter Polizeipräsident Weiss-Bollandt rechtfertigte dessen
Verhalten! (
FAZ-Meldung
vom 18.5.04). Auch der linke Sozialdemokrat Oskar Lafontaine stellte
sich hinter Daschner und billigte sein Vorgehen ausdrücklich. Das
ist derselbe Lafontaine, der von Organisationen der Friedensbewegung so
gerne als Redner eingeladen wird, einer Friedensbewegung, deren Protagonisten
ihren Abscheu gegen die Folterungen im besetzten Irak zur Schau tragen.
Es ist derselbe Lafontaine, der dann in seinen Reden seinem Antiamerikanismus
und seiner Hetze gegen Israel freien Lauf lässt, damit dem Mainstream
der Friedensbewegung allerdings entgegenkommt. Als weiterer hochrangiger
Unterstützer Daschners outete sich Hessens Ministerpräsident
Roland Koch. Dafür, über Folter zumindest mal nachzudenken, plädierten
in diesem Zusammenhang auch Journalisten wie Monika Goetsch von der taz.
Diese und eine Reihe weiterer Bestrebungen,
Folter oder wenigstens das Gespräch darüber salonfähig zu
machen, benennen und analysieren Oliver Tolmein in konkret 4/03 und Horst
Pankow in konkret 7/04 sowie 8/04. Denn der Fall Daschner ist allenfalls
die Spitze des Eisbergs. Für Legalisierung der Folter unter von ihm
als eng begrenzend definierten Bedingungen tritt unter anderem der renommierte
Heidelberger Völkerrechtler Winfried Brugger ein, so wie es 1992 schon
der berühmte Soziologe Niklas Luhmann tat. Die aktuelle Grundgesetz-Kommentierung
von „Maunz-Dürig-Herzog“ relativiert sogar Artikel 1, den mit der
„Würde des Menschen“ und stellt damit einen ganz praktischen Schritt
zur Legalisierung der Folter dar.
“Ethische” Postulate des
Zivilisationsbruchs
Die Gegner des absoluten Folterverbots
arbeiten dabei mit pseudoethischen Postulaten: Folter, um das Leben eines
Entführten zu retten, Folter, um einen terroristischen Anschlag mit
verheerenden Folgen zu verhindern... In solchen und ähnlich gedachten
Fällen soll sie ausnahmsweise erlaubt werden. Tolmein hat die dahinterstehende
„Ethik“ in konkret 4/03 aus rechtsphilosophischer Sicht demontiert. So
bedeutet die Folter von Festgenommenen unter anderem die Außerkraftsetzung
eines Grundpfeilers des Strafrechts, nämlich der Unschuldsvermutung.
Diesen und eine Reihe anderer Aspekte hat Tolmein in seinem Aufsatz glänzend
dargelegt.
Die „Folterdebatte“ weist die typischen
Merkmale auf, mit denen Dämme gegen Zivilisationsbrüche, auch
an anderen Stellen, aufgeweicht werden. Die Konstruktion von Extrembeispielen,
die Forderung nach enger Eingrenzung der Indikationen und nach Kontrolle
ihrer Einhaltung erinnert an andere Türöffnerdiskussionen. Insbesondere
Bestrebungen zur Freigabe der Euthanasie gehen mit fast spiegelbildlichen
Pseudoargumenten einher. Zu derartigen Parallelen siehe auch Pankow in
konkret 8/04.
Eine weitere Parallele liegt offenbar darin,
dass die Protagonisten sich missverstanden oder falsch zitiert fühlen,
wenn sie zur Rede gestellt werden. Entsprechend hat sich Wolffsohn geäußert,
etwa in der FAZ vom 25.6.04, um dann zu bestätigen, was er auch vorher
schon an Üblem zur Folter gesagt hat, nämlich, dass er sie unter
bestimmten Umständen für legitim hält. Dass er sich durchaus
glaubwürdig von den Misshandlungen im Irak und in Guantanamo distanziert,
ändert DARAN nichts. Vergleichbares sagen auch der berüchtigtste
Verfechter der Euthanasiefreigabe, der australische Philosoph Peter Singer
und seine Verteidiger: Er trete ja gar nicht für die Ermordung Behinderter
ein. Die dies behaupten, würden ihn falsch und aus dem Zusammenhang
gerissen zitieren. Wenn Singer es in seinem Buch „Praktische Ethik“ - ich
besitze das Original - für legitim hält, Behinderte umzubringen,
ist es keine Unterstellung, das auch zu benennen, auch dann, wenn er es
auf sehr extreme Fälle beschränkt wissen möchte.
Inhuman ist - ob Folter oder „Sterbehilfe“
- schon die Zulassung von Ausnahmen. Dazu, zu glauben, wenn die Tür
einmal auf ist, bleibe es bei den von ihnen definierten Ausnahmen, benötigen
deren Propagandisten allerdings eine gehörige Portion Naivität.
Die Türöffnung beginnt jedoch bereits da, wo diese Themen diskursfähig
werden. Sie beginnt da, wo man über alles reden darf, sogar darüber,
ob man Menschen quälen oder Kranke und Behinderte umbringen darf!
Denn wir haben es mit der Aufhebung ethischer Axiome zu tun, die einer
argumentativen Auseinandersetzung vorgelagert sind, mit Nihilismus in statu
nascendi.
Um zum Ausgangspunkt zurückzukommen:
Selbstverständlich ist es nicht nur berechtigt, sondern dringend geboten,
auch Michael Wolffsohn als einen der Tabubrecher zu kritisieren. Wolffsohn
ist schon in der Vergangenheit immer wieder als rechtskonservativer, deutschnationaler
Ideologe in Erscheinung getreten, als einer, der Antisemitismus relativiert
und verharmlost, Antisemiten und deutsche Nationalisten mit Munition versehen
hat. Dazu hat Henry M. Broder bereits 1994 in seinem Woche-Artikel „Diener
vieler Herren“ das Nötigste gesagt. Nichtsdestoweniger gilt es, auf
die Schieflage der geäußerten Kritik hinzuweisen und sich insbesondere
mit Wolffsohn gegen antisemitische Angriffe zu solidarisieren, unabhängig
von seinen Worten und Taten, also bedingungslos! Solidarität trotz
schärfster Kritik ist in diesem Fall kein Widerspruch. Ebenso bleiben
von den Besatzern im Irak begangene Verbrechen Gegenstand der Kritik, trotz
ihrer Instrumentalisierung durch linksdeutsche und rechtsdeutsche Amerikahasser.
Horst Pankow in konkret 6/04 und 7/04 sowie Leo Bauer am 12.5.04 auf der
Website der „Initiative Potsdamer Abkommen“ - beide prinzipielle Folter-Gegner
- haben die Folterungen im Irak und ihren Stellenwert zu beleuchten versucht,
mit unterschiedlichen Ergebnissen und Schlussfolgerungen. Darauf gehe ich
hier nicht ein, empfehle aber die Lektüre ihrer Artikel. Keineswegs
wird durch den Dreck, den die Besatzer am Stecken haben, jedoch das Baath-Regime
relegitimiert oder bekommt der „irakische Widerstand“, wie die faschistischen
und islamistischen Terrorgruppen auch von deutschen Linken genannt werden,
irgendeine Berechtigung außer der, zum Teufel zu gehen.
Im Artikel erwähnte und weitere
lesenswerte Beiträge:
- Pankow, Horst: Spiegelbild im blinden
Auge. In: konkret 6/04, S. 12-13.
- Pankow, Horst: Diskrete Zustimmung. In:
konkret 7/04, S. 18-20.
- Pankow, Horst: “Einfache körperliche
Einwirkung”. In: konkret 8/04, S. 17-19.
- Tolmein, Oliver: “Beherzter Schritt“.
In: konkret 4/03, S. 12-14.
- Uwer, Thomas: Klappe zu. In: konkret
8/04, S. 20-21.
- Zizek, Slavoj: Der Körper des Feindes.
In: DIE ZEIT 50/2001, 6.12.01.
Klaus Blees