Vorbemerkung (März 2002 / Januar 2004): Dieser Artikel über zwei Veranstaltungen in Trier zum Streit über Euthanasiefreigabe erschien in dem Trierer Stadtmagazin die neue katz Nr. 3, März 1997. In derselben Ausgabe erschien auch Christian Fischers Artikel Hoersters tödliche Vernunft, in dem er die Ideologie des Herrn, um den es hier hauptsächlich geht, auf's Korn nimmt.
 
 

Trierer Zoff um Euthanasie
Widerstand gegen Todesethik

Für das Wochenende vom 31.1 .-2.2.97 hatte die Katholische Akademie Trier gemeinsam mit der ctt-academie Weiskirchen (Caritas) eingeladen zu einer Tagung: "Die gegenwärtige Euthanasiediskussion - zum Selbstbestimmungsrecht des Leidenden". Nachdem Euthanasie insbesondere in Deutschland, wo sie mit 200 000 Opfern zum zentralen Arsenal der Nazi-Ausrottungspolitik gehörte, Jahrzehnte als Tabuthema galt, wird heute auch hier wieder ernsthaft über das Lebensrecht bestimmter Menschen diskutiert. Die Katholische Akademie hatte neben Euthanasiegegnern unter anderem ausgerechnet einen der prominentesten deutschen Euthanasieverfechter, den Mainzer Rechtsphilosophen Prof. Norbert Hoerster, engagiert. Behindertenvertreter waren hingegen nicht als Referenten geladen.

So brauchte es nicht zu verwundern, wenn diese Tagung, insbesondere Hoersters Ladung, schon im Vorfeld auf heftigen Protest verschiedener Bürger und Organisationen stieß. Ihre Forderung, Hoerster wieder auszuladen, wurde jedoch kategorisch abgelehnt. So luden einige kritische Gruppen für den 29.1. die Düsseldorfer Journalistin Ursel Fuchs zu einer Informationsveranstaltung über die aktuelle Euthanasiedebatte ins Multikulturelle Zentrum ein.

Worum geht es?
Ursel Fuchs, die sich seit 10 Jahren als freie Journalistin  mit dem Themenkomplex Gentechnik und Bioethik befaßt und selbst schon mit Hoerster diskutiert hat, verdeutlichte Hintergründe und Funktion der Bioethik im Zusammenhang dieser Debatte. Die Bioethik als neuer Wissenschaftszweig soll die bisherige Ethik mit ihrem Tötungsverbot durch eine "neue Ethik" ersetzen, der Verwertung von Menschen als Rohmaterial für Forschung und Wirtschaft ideologischen Rückhalt geben. In den 70ern kam sie aus Australien und den USA nach Europa, wo sie die Politikberatung mitbestimmt und nach Einschätzung von Fuchs in ein bis zwei Generationen akzeptiert sein könnte.

Daß es sich dabei nicht um Philosophie im Elfenbeinturm handelt, veranschaulichte Fuchs an zahlreichen Beispielen. Der der Wissenschaftlervereinigung der Moon-Sekte angehörende Bioethiker Sass, mit dem Hoerster zusammenarbeitet, untersucht bereits als Direktor eines von der VW-Stiftung finanzierten Forschungsprojekts Lebensqualitätsaussichten und die Fähigkeit zur Langzeitselbstbestimmung von Patienten. Internationale Vorreiterrollen spielen unter anderem die Niederlande, Australien und die USA. Die Niederlande, wo "aktive Sterbehilfe" zwar noch im Strafgesetzbuch steht (1), aber nicht mehr geahndet wird, kommen jährlich auf 5000 Euthanasiefälle, zum Teil ohne Einwilligung der Getöteten; über die Hälfte der dortigen Ärzte hat schon Patienten umgebracht. Euthanasiekriterium in Australien ist eine "für Patienten unzumutbare Behandlung". Dort wurde bereits ein Computer zur Selbstmorddurchführung entwickelt. In den USA werden Patienten häufig durch Pfleger umgebracht. In Zusammenarbeit mit einer US-Tochter von Hoechst(!) wurde ein Patent auf ein Euthanasiemittel, also ein speziell zu diesem Zweck entwickeltes Gift, angemeldet; zwar nur für Tiere, aber für den Fall einer entsprechenden Gesetzesänderung ließ man das Mittel beim Europäischen Patentamt zur Anwendung bei Menschen gleich mit eintragen. In Großbritannien war geplant, die Behandlung von Wachkomapatienten abzubrechen, obwohl diese bei entsprechender, aber eben teurer Betreuung oft gute Rehabilitationschancen haben. Als Organspender werden Wachkomapatienten dort "gegenwärtig", wie es heißt, nicht zur Verfügung gehalten. In der Schweiz und in Dänemark sind die Dämme gegen Euthanasie ebenfalls gebrochen. Auch in Deutschland gehören Ärzte zu den Pionieren einer Aufweichung des Tötungsverbots; die Abfassung sogenannter Patiententestamente, mit denen Bürger für den Fall der späteren Nichturteilsfähigkeit den Wunsch, getötet zu werden, vorab geltendmachen können, wird Patienten hier teilweise schon heute angeraten.

Weltweit sind Organtransplantation und Gentechnik in Verbindung mit Euthanasie in der Diskussion. Bestrebungen, aktive Sterbehilfe EU-weit zu legalisieren, stoßen vorläufig noch auf Ablehnung, einen Antrag des Rechtsausschusses des Europaparlaments, ein "Recht auf Sterben" einzuführen, lehnte dieses ab.

Ursel Fuchs zog das Fazit, zum Zwecke der Enttabuisierung der Euthanasie aus nicht zuletzt ökonomischen Gründen werde 2000 Jahre abendländische, weitgehend christliche Geschichte über den Haufen geworfen. Das Tötungsverbot sei der christlichen Kultur zu verdanken, mit dem Schwinden religiöser Werte setze sich ein atheistisches Denken durch, aus dem heraus das Selbstbestimmungsrecht des Individuums betont und damit der Möglichkeit von Sterbehilfe der Weg bereitet werde.

Mit solchen Formulierungen stieß sie jedoch auf Empörung bei nichtreligiösen Euthanasiegegnern. Die Opfer der mörderischen Geschichte des Christentums hätten über das christliche Tötungstabu sicher anderes zu berichten gewußt, und Ursel Fuchs erwähnte das Entsetzen der australischen Ureinwohner angesichts der dortigen Euthanasiebestrebungen, womit sie ihr eigenes Gerede vom spezifisch christlichen Charakter des Tötungsverbots widerlegte. Euthanasieverfechter ausgerechnet wegen ihrer Betonung des Selbstbestimmungsrechts zu kritisieren, zeugt schon von einer schiefen Logik, denn was hat es mit Selbstbestimmung zu tun, wenn Menschen genötigt werden sollen, ihrer eigenen Tötung zum Zwecke der Kostenersparnis und der Verwertung durch andere zuzustimmen?

Erfolgreiche Verhinderungsaktion
Etwa 30 Euthanasiegegner, unter ihnen mehrere Behinderte, hatten sich am Morgen des l .2. vor der Katholischen Akademie eingefunden. Nachdem zunächst unklar war, ob sie eingelassen würden, gab die Tagungsleitung grünes Licht. Im Saal befanden sich auch 20 Polizisten in Zivil, draußen waren mehrere Einsatzwagen Bereitschaftspolizei stationiert. Hoerster war an diesem Vormittag als erster Referent vorgesehen.

Zunächst entspann sich jedoch aus dem Publikum eine heftige Diskussion, ob er überhaupt reden solle, nicht zuletzt Behinderte forderten entschieden, den Herrn
nach Hause zu schicken. Akademieleiter Hoffmann lehnte dies ab und betonte, man habe Hoerster nicht abgesagt, um eine offene, kontroverse Diskussion zu  ermöglichen, der Zweck der Veranstaltung sei der unbedingte Schutz des Lebens. Von Tagungsteilnehmern wurde ebenfalls für dessen Ausladung plädiert, während andere ihn unbedingt hören wollten. Mehrere Ärzte, die teilweise mit Schwerstkranken arbeiten, griffen seine Position vehement an.

Problematisch war, daß aus Kreisen christlicher Lebensschützer Abtreibungsfreigabe mit Euthanasie gleichgesetzt und damit die besondere Qualität der Euthanasie de facto relativiert wurde. Vertreter der Ansicht, es sei undemokratisch, Hoerster am Reden zu hindern, da in einer Demokratie weder das Lebens- noch das Rederecht in Frage gestellt werden dürfe, übersahen die Unlogik ihres eigenen Arguments, da Redefreiheit für Hoerster eben bedeutet hätte, die Infragestellung des Lebensrechts zuzulassen.

Als schließlich Hoerster sprechen sollte, scheiterte dies zunächst am lautstarken Protest von Anwesenden, weshalb die Leitung seinen Vortrag erstmal etwas aufschob und dem katholischen Moraltheologen und Hoerster-Gegner Gründel das Wort erteilte. Gründels philosophisch-theologische Betrachtungen nahmen einen Teil seines für den Spätvormittag geplanten Vortrages vorweg. Als dann Hoerster sein Referat halten sollte, stellten sich Euthanasiegegner mit Transparenten vor ihm auf, Sprechchöre und Trillerpfeifen übertönten seine Versuche, zu Wort zu kommen, zumal es einem der Anwesenden gelang, das Mikrophon abzustellen, trotz aller Bemühungen von Polizisten, das Rednerpult abzuschirmen. Alles dokumentiert auf einem Videoband der  Polizei. Hoerster konnte seine Rede nicht halten, die Leitung unterbrach die Tagung und verschob den Vortrag auf unbestimmte Zeit. Nach einer Kaffeepause hielt zunächst Gründel sein Referat, in der anschließenden Diskussion versuchte sich auch Hoerster zu äußern, was ihm angesichts wiederholter Zwischenrufe nur sehr begrenzt gelang. Zu Beginn des Nachmittagsprogramms packte Hoerster stinksauer seine Koffer und reiste ab.

Reaktionen
Ein Teil der Anwesenden reagierte wütend auf die Störaktionen. Der geistliche Rektor der Katholischen Akademie, Jean van Osch, verglich in einem Pausengespräch das Vorgehen gegen Hoerster gar mit den Methoden der Nazis. Dies ausgerechnet angesichts des Widerstands gegen Versuche von Hoerster & Co., von den Nazis einst zur Perfektion getriebene Maßnahmen erneut zu legitimieren. Sicher ist es auch falsch, Hoerster mit den Nazis gleichzusetzen, er hält Euthanasie "nur" unter bestimmten Bedingungen für gerechtfertigt, im "Eigeninteresse" der Betroffenen, also auf deren ausdrücklichen Wunsch, wobei er jedoch mutmaßliche (!) Todeswünsche nicht urteilsfähiger Patienten einschließt! Er spielt die Rolle eines Türöffners.

Ich sehe keinen Grund, an der Gegnerschaft der Veranstalter zu Hoerster zu zweifeln, aber mit seiner Einladung haben sie Euthanasie zu einem kontrovers  und sachlich diskutierbaren Thema aufgewertet, als gehe es nicht um die Abwehr einer konkreten  Bedrohung, sondern um einen akademische Disput oder um Geschmacksfragen. Um so erschreckender, daß sie nach der Veranstaltung laut TV (2) vom 5.2. erklärten, sie würden Hoerster jederzeit wieder einladen. Der hat aber keine Lust mehr, weil sie seinen Wunsch ignorierten, die Demonstranten von der Polizei aus dem Saal werfen zu lassen.

Für TV-Redakteur Bernd Wientjes (3.2.97) reduzierte sich der Protest auf die "linke Szene Triers", wer auch immer das sei, jedenfalls ist sie "wieder aufgetaucht", "unsachlich", "unfair" und "vor allem undemokratisch". In seinem Bericht wurden denn auch Informationen aus der Gerüchteküche des Trierer Polizeipräsidiums präsentiert, über "potentielle Gewalttäter", die Verstärkung in der Stadt postiert hätten.

Zufällig erschien in derselben TV-Ausgabe vom 3.2., in der Wientjes die Aktionen gegen Hoerster zu diskreditieren versuchte, eine Kurzmeldung, welche die erschreckenden praktischen Konsequenzen der Euthanasiedebatte deutlich macht, über das Schicksal eines AIDS-Patienten, der im US-Bundesstaat Florida das Recht auf eine tödliche Giftdosis erfolgreich einklagte, wenn auch noch nicht rechtskräftig. Hier offenbart sich, wie unter gesellschaftlichem Druck, mittels Verinnerlichung einer Menschen als "unheilbar krank" abstempelnden Propaganda, diese unter Umständen ihrer Ermordung "freiwillig" zustimmen, sie sogar fordern können.

Anmerkungen (März 2002):
(1) Inzwischen wurde sie legalisiert.
(2) Trierischer Volksfreund, die einzige Tageszeitung in der Region Trier.

Klaus Blees
 
 
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